Gemeinde Sils i.E./Segl

Gemeindeverwaltung
Sils i.E./Segl
Chesa Cumünela
Via da Marias 93
7514 Sils/Segl Maria

Tel. +41 (0)81 826 53 16
Fax +41 (0)81 826 61 05


ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
9.30 bis 11.30 Uhr,
14.30 bis 17.30 Uhr

Bestattungen, Erbbescheinigung, Todesfall

Bestattungen, Erbbescheinigung, Todesfall

Melden Sie den Todesfall beim Zivilstandsamt Oberengadin in St. Moritz und lassen Sie diesem die ärztliche Todesbescheinigung und gegebenenfalls das Familienbüchlein zukommen.

Besprechen Sie Ihre Wünsche und Fragen für die Bestattung mit den Verantwortlichen unserer Gemeindeverwaltung. Alle Telefonnummern finden Sie unten.

Kirchliche Gestaltung der Abdankung u. Bestattung

Bitte melden Sie sich beim zuständigen Pfarramt.

Todesanzeige vorbereiten

Publicitas St. Moritz
Telefon 081 837 90 00

Allgemeines

Denken Sie daran, weitere interessierte Stellen über den Todesfall zu informieren (z.B. Versicherungen, Telefonanbieter, Zeitungen, Abonnemente usw.)

Fragen zur Bestattung

Wünschen Sie eine Erdbestattung, ein Urnengrab oder wählen Sie die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab?
Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde stehen alle drei Möglichkeiten offen.

Testament und Erbbescheinigung

Ein beim Hinschied aufgefundenes Testament ist an das Bezirksgericht Maloja, Plazza da Scoula 16, Postfach 358, 7500 St. Moritz (am besten per Einschreiben) zu senden. Das  Gericht ist auch für die Ausstellung einer Erbbescheinigung zuständig. Telefon 081 852 18 17

Testamente können gegen eine Gebühr von Fr. 100.-- bei der Gemeindekanzlei zur Aufbewahrung deponiert werden.

Wichtige Adressen

Gemeindeverwaltung
Chesa Cumünela
Via da Marias 93
7514 Sils Maria
Telefon 081 826 53 16
Fax 081 826 61 05

ausserhalb Bürozeiten
Parkhauswart
Telefon 079 333 36 05

Zivilstandsamt Oberengadin St. Moritz
Chesa Cumünela
7500 St. Moritz
Telefon 081 836 30 80
Fax 081 836 30 82

Evangelisches Pfarramt Silvaplana
Telefon 081 828 81 83

Katholisches Pfarramt St. Moritz
Telefon 081 837 51 11

Weitere Informationen

Bestattungs- und Friefhofordnung

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