
Gemeindeverwaltung
Sils i.E./Segl
Chesa Cumünela
Via da Marias 93
7514 Sils/Segl Maria
Tel. +41 (0)81 826 53 16
Fax +41 (0)81 826 61 05
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
9.30 bis 11.30 Uhr,
14.30 bis 17.30 Uhr
Für jeden über 4 Monate alten Hund, der auf Gemeindegebiet Sils gehalten wird, ist eine jährliche Hundesteuer von Fr. 100.-- zu entrichten.
Wir bitten neue Hundehalter, sich mit der Gemeindekanzlei zwecks Entrichtung der Hundesteuer in Verbindung zu setzen (Tel. 081 826 53 16).
Vor Erwerb eines neuen Hundes müssen zudem Hundehalter, die nicht nachweisen können, dass sie schon vor dem 1. September 2008 einen Hund gehalten haben, der Gemeinde den obligatorischen Sachkundenachweis als Hundehalter (Theorieprüfung bei Hundetrainer) beibringen (Art. 68 Eidg. Tierschutzverordnung).
Sämtliche Hundehalter müssen zudem für jeden neu von ihnen gehaltenen Hund innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes der Gemeinde einen Sachkundenachweis zur Führung des Tiers beibringen (praktische Prüfung mit dem Hund beim Hundetrainer).
Bitte legen Sie die Sachkundeausweise der Gemeindekanzlei ohne weitere Aufforderung vor.
Angaben zum Erwerb der Sachkundenachweise bei einem Hundetrainer sind hier erhältlich.
Wir bitten die Hundehalter, die zahlreichen Hundekotboxen im Dorf zu benutzen.
Hundehalter sind zudem dafür verantwortlich, dass ihr Hund vom Tierarzt mit einem Chip gekennzeichnet ist (Welpen innerhalb 3 Monaten) und in der Datenbank ANIS (Morgenstr. 123, 3018 Bern, E-Mail, Fax 031 371 35 39) registriert ist. Zudem sind Hundehalter verpflichtet, Adress- und Halterwechsel sowie das Ableben ihres Hundes ANIS zu melden.