
Gemeindeverwaltung
Sils i.E./Segl
Chesa Cumünela
Via da Marias 93
7514 Sils/Segl Maria
Tel. +41 (0)81 826 53 16
Fax +41 (0)81 826 61 05
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
9.30 bis 11.30 Uhr,
14.30 bis 17.30 Uhr
Verbot von Variantenskifahren/Wandern in Wald- und Wildschutzzonen
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf Territorium von Sils drei Wald- und Wildschutzzonen ausgeschieden sind, in denen die Ausübung des Wintersportes, insbesondere das Ski- und Snowboardfahren, aber auch das Wandern, untersagt ist und die vom 1. Dezember bis zum 30. April nicht begangen werden dürfen. Die entsprechenden Verbote sind in Art. 53 Abs. 2 Baugesetz der Gemeinde Sils i.E./Segl und Art. 21 der Waldordnung der Gemeinde Sils i.E./Segl formuliert und im Zonenplan der Gemeinde bezeichnet. Verstösse werden nach Art. 95 des kantonen Raumplanungsgesetzes bzw. Art. 26 Waldordnung mit Bussen bestraft.
Die drei Schutzzonen lassen sich wie folgt lokalisieren:
Die Gebiete sind im Winter in Plänen auf Tafeln im Gelände an Weg- und Pistenrändern und auch bei der Luftseilbahn Furtschellas, im Kassahaus des Parkhauses und auf untenstehenden Links eingezeichnet.