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Fischen im Engadin

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Saisonzeiten sowie die wichtigsten Richtlinien zur Fischerei im Oberengadin.


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Saisonzeiten:
Uferfischerei:   01. Mai bis 15. September (Ausnahme ab 1. Juni: Inn zwischen den Oberengadiner Seen. Inn vom Auslauf des St. Moritzersees bis zur Einmündung des Flazbaches sowie Seitengewässer Brattasbach, Schlatteinbach, Cristansains)
Bootfischerei:           01. Mai bis 15. September
15. Mai bis 15. September Silvaplanasee
Aeschenfischerei:     01. Juni bis 15. September
gewisse stehende Gewässer:   01. Mai bis 15. September

 

Fischerpatente:

Information über Fischerpatente:

Saisonpatent (gesamte Dauer der Fangzeit)      
Fischer mit Wohnsitz im Kanton   CHF 235.-
Fischer ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 449.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre mit Wohnsitz im Kanton   CHF 127.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 235.-
       
Monatspatent (30 Tage)      
Fischer mit Wohnsitz im Kanton   CHF 181.-
Fischer ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 342.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre mit Wohnsitz im Kanton   CHF 100.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 181.-
       
Halbmonatspatent (15 Tage)      
Fischer mit Wohnsitz im Kanton   CHF 149.-
Fischer ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 235.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre mit Wohnsitz im Kanton   CHF 84.-
Jugendpatent 14 bis 17 Jahre ohne Wohnsitz im Kanton   CHF 127.-
       


Verkaufsstellen für Fischerpatente (ab erfülltem 14. Altersjahr):

St. Moritz-Dorf: Gemeindepolizei, Via Quadrellas 7, T +41 81 833 30 17 St. Moritz-Bad: Kantonale Fischzuchtanlage, Linard Jäger, T +41 81 833 67 52 Samedan:Do it Bau- und Gartencenter, Tel. T +41 81 838 80 20 Maloja: Kiosk Adolfa Gianotti, T +41 81 824 31 30

Neu: Fischereipatente im Onlineshop
Ab der Saison 2017 besteht die Möglichkeit auch im Internet Kurzzeitpatente für 1-15 Tage, Langzeitpatente für 30 Tage, sowie Saisonpatente online zu kaufen. Kurzzeitpatente werden nach erfolgter Bestellung und Online-Bezahlung direkt digital als PDF per E-Mail zugestellt, Langzeitpatente innert 5 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Mehr Informationen unter: www.ajf.gr.ch

Weitere Informationen:
Nachtfangverbot:   zwischen 23:00 und 05:00 Uhr darf nicht gefischt werden.
Tagesfang:   Am gleichen Tag darf ein Fischer nicht mehr als 4 Edelfische im Inn; übrige 6 Edelfische fangen. Im Silser-, Silvaplaner-, Champfèrer- und St. Moritzersee nicht mehr als 10 Edelfische pro Tag.
Mindestmasse:   Das Mindestmass beträgt für Forellen und Saiblinge 24cm, für Amerikanische Seesaiblinge 30cm und für Aeschen 30cm. Es dürfen nur Fische behalten oder mitgeführt werden, die das Mindestmass aufweisen.
Schontage:   In Gewässern mit Schontagen darf am Montag, Mittwoch und Freitag nicht gefischt werden. Ausgenommen sind der Eröffnungs- und Schlusstag sowie der Oster- und Pfingstmontag und der 1. August. Keine Schonzeit haben alle Seen.
Schonzeit:   Die Schonzeit für Äschen dauert im ganzen Kanton bis und mit 31. Mai.
Warnung: Flüsse, die von Kraftwerken genutzt werden, können plötzlich anschwellen und Personen gefährden, welche auf Sandbänken oder am Wasser stehen.
Sonderrechte:   In den beiden lieblichen forellenreichen Bergseen am Bernina-Pass, Lej Nair und Lej Pitschen, ist fischen täglich erlaubt vom 15. Juni bis 15. Oktober mit Bewilligung der Pontresina Tourist Information.
Schongebiete:  

In Schongebieten ist jegliche Fischerei und der Fang von Köderfischen und Fischnährtieren verboten. Diese Gebiete dienen der Aufzucht und der Gewinnung von Laich. Im Oberengadin sind dies folgende Gebiete (aktuelles Beiblatt bitte bei der Fischzuchtanstalt verlangen):

Inn, beim Auslauf aus dem Silsersee Inn, beim Einlauf in den Silvaplanersee Inn, beim Wehr in der Buocha d'Sela Inn, beim Einlauf in den St. Moritzersee Inn, in der Charnadüraschlucht bis neben die Zentrale Islas Die Weiher in den Islas in Samedan Die Weiher in San Batrumieu bei Zuoz Inn, unterhalb der Stauhaltung bei S-chanf

Sperrungen
Um das Risiko von Fang und Verzehr von PCB belasteten Fischen auszuschliessen, wird die Ausübung der Fischerei im Lai da Ova Spin sowie im Spöl oberhalb dieses Ausgleichsbeckens ab sofort und bis auf Widerruf untersagt.

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